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   BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08   

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BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 (https://dejure.org/2008,1878)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 (https://dejure.org/2008,1878)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 (https://dejure.org/2008,1878)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei getrennt lebenden Eltern und "ertrotzter Kontinuität" - Zur Beurteilung der Erziehungseigenschaft der Elternteile bei infolge eigenmächtiger Mitnahme ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind auf die Kindesmutter; Abwägung aller Umstände des Einzelfalls als Voraussetzung einer dem Elternrecht genügenden einstweiligen Sorgerechtsregelung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • baltesundrixe.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2; GG Art. 6
    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines Kindes auf die Mutter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ertrotzte Kontinuität

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge und Umgangsrecht

  • baltesundrixe.de (Kurzinformation)

    BVerfG rügt gerichtliche Behandlung innerstaatlicher Kindesentführungen in Eilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliche Sorge - Einstweilige Sorgerechtsregelung ist vorrangig am Kindeswohl zu orientieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 38
  • FamRZ 2009, 189
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

    Dann aber wären die Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend berücksichtigt, deren stete Maßgeblichkeit es verbietet, eine bestimmte Sorgerechtsregelung mit der Spruchpraxis eines Gerichts in vergleichbaren Fällen zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).

    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Es wird vielfach wahrscheinlicher sein, dass gerade in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern das Kind besser in seiner alten Umgebung aufgehoben ist, jedenfalls dann, wenn der in der elterlichen Wohnung verbliebene Elternteil die Betreuung des Kindes selbst übernehmen will und dazu in der Lage ist (vgl. BVerfGE 57, 361 ; vgl. auch - zur Problematik bei Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, FamRZ 1996, S. 1267 und - zum Fall gegenläufiger Rückführungsanträge - BVerfGE 99, 145 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Das Amtsgericht hat nicht erwogen, dass für den Beschwerdeführer, der bis zum Auszug der Mutter die Hauptbetreuungsperson des Kindes war, der Kontinuitätsgrundsatz streitet, der die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit des Erziehungsverhältnisses umfasst (vgl. BVerfGE 61, 358 ).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Dem dient § 1671 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 BGB, der bestimmt, dass einem Elternteil auf Antrag die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge - wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht - allein zu übertragen ist, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. BVerfGK 2, 185 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Die Verfassungsbeschwerde wirft weder Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn sie hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Übertragung des

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

  • BVerfG, 18.12.1995 - 1 BvR 1208/92

    Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • OLG Jena, 12.09.2016 - 4 UF 678/15

    Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen

    Darüber hinaus ist es höchstrichterlich seit Langem anerkannt, dass Entscheidungen im Kindschaftsrecht keinen (vermeintlichen) übergeordneten Gerechtigkeitserwägungen und Sanktionierungsbestrebungen zugänglich sind, weil sich die Elterninteressen stets dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13

    Elterliche Sorge: Vorläufige Anordnung auf Übertragung des

    71 Im Hinblick auf das vom Antragsteller behauptete Fehlverhalten der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Verbringen der Kinder nach Sachsen ab dem 19.1.2013 ("Kindesentziehung") und die vom Antragsteller daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zu treffende Entscheidung ist, wie schon gelegentlich der Anhörung, nochmals klarzustellen, dass die gebotene Abwägung nicht an einer Sanktion eines - im vorliegenden Fall möglichen - Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.6.2007, FamRZ 2007, 1666, und vom 27.6.2008, FamRZ 2009, 189).
  • OLG Celle, 04.01.2018 - 10 UF 126/16

    Bindungstoleranz; Erziehungsfähigkeit; Umgang; Verweigerung einer Begutachtung

    Ein Erziehungskriterium ist in Trennungsfamilien die sog. Bindungstoleranz (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10, FamRZ 2011, 796 Rn. 54), also die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, als Sorgeberechtigter dem Kind ein positives Bild vom anderen Elternteil zu belassen (oder zu vermitteln) und dessen Kontakte mit dem Kind spannungsfrei zu ermöglichen, möglichst sogar zu fördern (BVerfG FamRZ 1982, 1179, 1182; FamRZ 2009, 189, 190; BGH NJW 1985, 1702, 1704).
  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Der Berechtigung des Familiengerichts, im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge zu regeln, steht schließlich auch nicht das verfassungsrechtliche Gebot entgegen, wonach bei einer einstweiligen Sorgerechtsregelung zu berücksichtigen ist, dass die auf diese Weise eröffnete Möglichkeit der Wahrnehmung der Elternverantwortung eine endgültige Sorgeregelung faktisch erheblich beeinflussen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189 [bei juris Rz. 19]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2010 - 11 WF 972/10 -, NJW-RR 2011, 219 [bei juris Rz. 15]): Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass durch die einstweilige Anordnung im Grunde genommen lediglich die Elternvereinbarung vom 10. November 2011 nachgezeichnet wird; der Lebensmittelpunkt der Kinder wurde dadurch gerade nicht verändert.
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist unzulässig, weil sie durch die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts prozessual überholt und eine isoliert verbleibende Grundrechtsverletzung weder vorgetragen noch ersichtlich ist (vgl. dazu BVerfGK 7, 312 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, Rn. 26).

    Sie ist zum anderen mit der Gefahr verbunden, unter Verstoß gegen die Vorgaben des Verfassungsrechts bei Eingriffen in das Elternrecht, die Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, Rn. 27 f.).

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Das Verhalten eines Elternteils, den Aufenthalt des Kindes dauerhaft und ohne vorherige Absprache mit dem anderen, mitsorgeberechtigten Elternteil zu verändern, ist zwar ein gewichtiger Aspekt zur Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt, wobei die Intensität der Prüfung davon abhängt, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11

    Einstweilige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Berücksichtigung der

    In Fällen eigenmächtigen Verbringens ist das Eilverfahren besonders zu beschleunigen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzen Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann (Anschluss an BVerfG, FamRZ 2009, 189).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Vater dem Auszug der Mutter mit dem Kind und auch einem Wechsel dessen gewöhnlichen Aufenthalts zugestimmt hat, wobei das Familiengericht dem Grunde nach zu Recht davon ausgegangen ist - und ggf. im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen haben wird -, dass eine eigenmächtige, spontane Herausnahme des Kindes aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern häufig nicht dem Wohl des davon betroffenen Kindes dient und solch eigenmächtiges Verhalten eines Elternteils gewichtig im Rahmen der Beurteilung seiner Erziehungseignung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 365; Bespr. Völker/ Clausius in FF 2009, 54, jeweils auch zum Erfordernis besonderer Verfahrensbeschleunigung in solchen Fällen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzten Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann).

  • OLG Hamm, 17.04.2018 - 10 UF 56/17

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

    Bei der Frage, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist, ist derjenigen Regelung der Vorrang zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Regelung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    In diesem Sinne hat beispielsweise auch das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, einer "ertrotzten" Kontinuität maßgebliche Bedeutung für die Frage nach einer einstweiligen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen der Elternteile beizumessen (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der "ertrotzten" Kontinuität im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189):.

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen

    Bei der Anwendung dieser Vorschrift haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt und miteinander in bestmögliche Konkordanz bringt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 64, 180 ; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010, a. a. O. und BVerfGK 14, 38 ; NJW 1993, 2671).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 9 UF 17/11

    Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für den Sohn auf einen

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 122/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

  • OLG Stuttgart, 10.02.2023 - 15 UF 267/22

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Bestimmung des

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

    Gemeinsame elterliche Sorge: Kriterien zur Übertragung des alleinigen

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem

  • OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 9 UF 71/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil wegen

  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10

    Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung:

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 12 ZB 09.2562

    Zur Antragsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 UVG

  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 204/19

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl im Eilverfahren

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

  • OLG Brandenburg, 30.11.2009 - 9 UF 115/09

    Abänderung einer Sorgerechtsregelung: Anzuwendende Maßstäbe; Wille eines Kindes

  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • OLG Hamm, 25.05.2020 - 7 UF 61/20

    Beschwerde gegen die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen

  • OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 9 UF 45/10

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei bestehender

  • AG Gelnhausen, 15.07.2016 - 62 F 4/16

    Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 12 C 09.2563

    Unterhaltsvorschussrecht Beschwerde gegen die Versagung von

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